Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich / Form
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Pieper Innovationsges. m.b.H. gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB). Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich mit [B2B] oder [B2C] gekennzeichnet sind, gelten sie nur für diese Kundengruppe; bei Widersprüchen haben [B2C]-Regelungen und zwingende Verbraucherschutzvorschriften Vorrang. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers/Kunden gelten nur, wenn wir deren Geltung in Textform (z. B. E‑Mail) ausdrücklich bestätigen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform; Individualabreden haben Vorrang.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Antworten auf Anfragen und Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Lieferung/Leistung zustande. Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Mustergeräten, Zeichnungen und Unterlagen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte; eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung in Textform.
3. Preise und Zahlungen
Preise verstehen sich – sofern nicht anders vereinbart – ab Lübbenau. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit anwendbar, gesondert ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen (z. B. Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme) werden gesondert nach den jeweils geltenden Sätzen berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist; Skonto nur nach ausdrücklicher Vereinbarung/Rechnungsaufdruck. Als Zahlungsmethoden stehen – je nach Auftragsart, Bonitätsprüfung und technischer Verfügbarkeit – SEPA-Überweisung (Vorkasse oder Zahlung auf Rechnung), PayPal, Kreditkarte sowie Barzahlung bei Abholung zur Verfügung; SEPA-Lastschrift ist nur mit erteiltem SEPA-Mandat möglich. [B2C] Bei Online-/Fernabsatzlieferungen erfolgt die Zahlung grundsätzlich vor Versand, es sei denn, Rechnungskauf wurde ausdrücklich vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; [B2B] wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen und Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen, soweit anwendbar. [B2B] Eine Preisanpassung nach Vertragsschluss ist möglich, wenn sich nachweisbar Kostenbestandteile (z. B. Material, Energie, Löhne, Fracht, Zölle) erhöhen; die Anpassung wird mindestens 14 Tage vorher in Textform angekündigt, und bei einer Erhöhung von mehr als 5 % kann der Besteller den Vertrag innerhalb von 7 Tagen kündigen. [B2C] Eine Preisanpassung nach Vertragsschluss erfolgt nur bei längerem Lieferzeitraum, transparenter Begründung und eingeräumtem Rücktrittsrecht bei Erhöhungen über 5 %.
4. Zurückbehaltungsrechte / Aufrechnung
[B2B] Der Besteller ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen oder aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. [B2C] Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt; Einschränkungen gelten nur, soweit gesetzlich zulässig. Wir behalten uns vor, Zahlungseingänge – soweit gesetzlich zulässig – auf ältere Verbindlichkeiten anzurechnen.
5. Lieferzeiten
Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller/Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Arbeitskämpfen, höherer Gewalt sowie bei unvorhergesehenen, von uns nicht zu vertretenden Hindernissen, die nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung erheblichen Einfluss haben; dies gilt auch bei Unterlieferanten. [B2B] Bei von uns zu vertretender Verzögerung ist eine Verzugsentschädigung auf 0,5 % je voller Woche, maximal 5 %, beschränkt; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9. [B2C] Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers/Kunden verzögert, können wir nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrags je Monat berechnen, sofern dies angemessen ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers/Kunden voraus.
6. Gefahrenübergang / Versand / Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller/Kunden zumutbar sind. [B2B] Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer über (Versendungskauf), soweit gesetzlich zulässig. [B2C] Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über; beauftragt der Verbraucher einen von uns nicht angebotenen Beförderer, geht die Gefahr mit Übergabe an diesen über. Risikoversicherungen werden auf Wunsch des Bestellers/Kunden und auf dessen Rechnung abgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
[B2C] Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor (einfacher Eigentumsvorbehalt). [B2B] Es gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt: die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller i. S. v. § 950 BGB; verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verbindung/Vermischung erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neuen Sache. Der Besteller hat uns Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang veräußern; die Forderungen aus der Weiterveräußerung werden in Höhe des Rechnungswertes bereits jetzt an uns abgetreten. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, abgetretene Forderungen einzuziehen; auf Verlangen sind Erwerberdaten mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8. Mängelhaftung / Gewährleistung
[B2C] Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte; die Verjährung beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Ablieferung, eine Verkürzung gesetzlicher Rechte ist ausgeschlossen. Nacherfüllung erfolgt nach den gesetzlichen Regeln; ersetzte Teile gehen – soweit gesetzlich zulässig – in unser Eigentum über. [B2B] Soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, gilt § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht). Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; Mängel sind unverzüglich in Textform zu rügen. Die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt 12 Monate ab Ablieferung, ausgenommen Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Kosten der Nacherfüllung tragen wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; Mehrkosten durch Nacherfüllung an einem anderen als dem vereinbarten Leistungsort trägt der Besteller, soweit gesetzlich zulässig. Keine Gewähr besteht für Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage/Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung sowie fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, sofern nicht von uns zu vertreten. Änderungen oder Instandhaltungen durch den Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung können die Mängelansprüche entfallen lassen, soweit sie ursächlich für den Mangel sind.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. [B2B] Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und nicht Abs. 1 entgegensteht. [B2C] Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Rücktritt / Kündigung
[B2C] Es gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen (insb. Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) vorliegen; die erforderliche Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher gesondert in Textform zur Verfügung gestellt. [B2B] Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; Schadensersatz statt der Leistung ist nur nach Maßgabe der Ziffer 9 geschuldet.
11. Rücktrittsrecht der Pieper Innovationsges. m.b.H.
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich beeinflussen oder die Ausführung unmöglich machen, sind wir berechtigt, angemessene Anpassungen vorzunehmen oder – soweit wirtschaftlich nicht vertretbar – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 9.
12. Gerichtsstand / Erfüllungsort
[B2B] Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig – der Sitz unseres Unternehmens; wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. Erfüllungsort ist Lübbenau, soweit zulässig. [B2C] Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine abweichende Vereinbarung wird nicht getroffen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. [B2C] Informationen zum Widerrufsrecht (sofern anwendbar) erhalten Verbraucher gesondert in Textform, z. B. in der Bestellbestätigung oder beim Versand der Ware.
